Spielerschutz

VIELSEITIGES UNTERHALTUNGSANGEBOT – SICHER UND SERIÖS

Das Angebot der Sächsische Spielbanken-GmbH & Co. KG dient den natürlichen Spielbedürfnissen der erwachsenen Bevölkerung. In stilvollem Ambiente und mit bestem Service möchte die Gesellschaft ihren Gästen ein vielseitiges Unterhaltungsangebot bieten. Das Spielen soll Spaß machen und zugleich ein erholsames Freizeiterlebnis für den Gast sein. Krankhaftes Spielen soll hingegen in keiner Hinsicht unterstützt oder gefördert werden.

Rat und Hilfe

Übermäßiges und unkontrolliertes Spiel kann zu Abhängigkeit und letztlich zur Sucht führen. Mögliche Folgen sind Spielschulden, finanzieller Ruin und soziale Isolation. Durch Information in den SPIELBANKEN SACHSEN sowie die Zusammenarbeit mit der regionalen ambulanten Suchthilfe und anderen Fachstellen unterstützen wir die Betroffenen und ihre Angehörigen.

Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e. V.
Glacisstraße 26
01099 Dresden

Telefon: 0351 804 55 06

E-Mail: slsev@t-online.de

Internet: slsev.de

Kompetenzzentrum Verhaltenssucht am Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität
Untere Zahlbacher Straße 8
55131 Mainz

Hotline Verhaltenssucht:

Anonyme und kostenlose Beratung von Betroffenen und Angehörigen unter 0800 – 1 529 529 (Montag - Freitag von 12.00 bis 17.00 Uhr)

oder online unter verhaltenssucht.de

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
Maarweg 149-161
50825 Köln

BZgA-Beratungstelefon: 0800 1 37 27 00 (kostenfrei und anonym)

Internet: bzga.de

In den SPIELBANKEN SACHSEN finden Sie folgende Informationsbroschüren für Betroffene und deren Angehörige:


BEAUFTRAGTE FÜR DEN SPIELER- UND JUGENDSCHUTZ

Die Sächsische Spielbanken-GmbH & Co. KG hat eine Beauftragte für den Spieler- und Jugendschutz benannt. Diese ist verantwortlich für den Kontakt zu externen Spezialisten und Ansprechpartnern für Fragen zum Spieler- und Jugendschutz.Bitte senden Sie Ihre Anfragen an die Beauftragte für Spieler- und Jugendschutz an:

Sächsische Spielbanken-GmbH & Co. KG
Beauftragte für den Spieler- und Jugendschutz
Oststraße 105
04299 Leipzig

oder

per E-Mail an: spielerschutz@spielbankensachsen.de

SELBSTTEST

Das Spiel mit dem Glück ist für viele Menschen ein unterhaltsames und spannendes Freizeitvergnügen. Doch wenn der Zeitvertreib zum Zwang wird, hört der Spaß auf.Jeder kann an den nachfolgenden Aussagen sein Verhältnis zum Glücksspiel ehrlich überprüfen. Testen Sie sich selbst!

  1. Verweilen Sie öfters länger beim Spielen, als Sie sich vorgenommen haben?
  2. Haben Sie schon einmal ohne Erfolg versucht, das Spielen aufzugeben?
  3. Wenn Sie verloren haben, versuchen Sie dann, den verlorenen Einsatz so schnell wie möglich zurückzugewinnen?
  4. Haben sich schon Freunde, Bekannte oder Verwandte von Ihnen abgewandt, weil Sie diese wegen Ihres Spielens vernachlässigt haben?
  5. Haben Sie nach dem Spielen Gewissensbisse?
  6. Haben Sie schon gespielt, um mit dem Gewinn Schulden zurückzubezahlen oder andere Finanzprobleme zu lösen?
  7. Wirkt sich das Spielen negativ auf Ihre Lebensfreude oder Leistungsfähigkeit aus?
  8. Wenn Sie gewonnen haben, empfinden Sie dann das starke Verlangen weiterzuspielen, um noch mehr zu gewinnen?
  9. Haben Sie schon oft gespielt, bis Sie kein Geld mehr bei sich hatten?
  10. Spielen Sie, weil Sie sich allein oder einsam fühlen oder weil Sie Sorgen entrinnen möchten?
  11. Haben Sie schon einmal Geld geliehen, um weiterspielen zu können?
  12. Haben Sie schon einmal etwas verkauft, um vom Erlös zu spielen?
  13. Haben Sie im Spiel schon einmal Sorgen und Ärger vergessen wollen?
  14. Haben Sie schon einmal auf ungesetzliche Weise Ihr Spiel finanziert, oder haben Sie schon einmal an eine solche Möglichkeit gedacht?
  15. Schlafen Sie schlecht, seitdem Sie spielen?
  16. Haben Sie Streit, Enttäuschungen oder Schwierigkeiten zum Spielen getrieben?
  17. Konsumieren Sie seitdem Sie spielen vermehrt Alkohol oder andere Drogen?
  18. Haben Sie im Zusammenhang mit dem Spielen schon eine Arbeitsstelle verloren?
  19. Haben Sie am Morgen Mühe, aufzustehen und Ihren Verpflichtungen nachzugehen?
  20. Haben Sie innerhalb der letzten zwei Jahre einmal daran gedacht, sich das Leben zu nehmen?

ZUR AUSWERTUNG

Wer mindestens sechs Fragen mit "Ja" beantwortet, sollte sich fachlich beraten lassen oder eine Selbsthilfegruppe aufsuchen. Die sächsischen Spielbanken bieten zudem die Möglichkeit einer Selbstsperre.

INFORMATIONEN ZUR SPIELERSPERRE

Glücksspiel kann unter bestimmten Umständen zu einem ernsten Problem werden. Denjenigen, die Schwierigkeiten mit der Nutzung der Glücksspielprodukte haben, bietet die Sächsische Spielbanken-GmbH & Co.KG Hilfe an. Dazu zählen umfangreiche Aufklärungsmaterialien zum problematischen Spielverhalten sowie die Vermittlung professioneller Hilfe.

SELBSTSPERRE

Die Sächsische Spielbanken-GmbH & Co. KG ermöglicht gefährdeten Spielteilnehmern, sich selbst für Glücksspiele sperren zu lassen. Die Formulare für eine Selbstsperre sind bei den Mitarbeitern in den Spielbanken und in der Zentrale in Leipzig erhältlich.

Antrag auf Selbstsperre:
Formular als pdf

Antrag Aufhebung Selbstsperre:
Formular als pdf

FREMDSPERRE

Es ist auch möglich, dass z. B. Angehörige gefährdete Personen sperren lassen. Die Unterlagen für eine Fremdsperre sind bei den Mitarbeitern in den Spielbanken und in der Zentrale in Leipzig anzufordern. Liegt der Sächsische Spielbanken-GmbH & Co. KG eine Beantragung vor, wird der Sachverhalt geprüft, eine vorläufige Sperre eingerichtet und die betroffene Person zu einer Stellungnahme aufgefordert. Erst danach entscheidet die Sächsische Spielbanken-GmbH & Co.KG über die endgültige Spielersperre.

Meldung für eine Fremdsperre:
Formular als pdf

VERFAHRENSWEISE

Wurde von der Sächsische Spielbanken-GmbH & Co. KG eine Spielersperre (Selbst-/Fremdsperre) verfügt, wird die Spielersperre mit den vorliegenden Daten unverzüglich in der zentral vom Land Hessen geführten Sperrdatei eingerichtet und wirksam. Ab diesem Zeitpunkt werden allen zur Durchsetzung von Spielersperren verpflichteten Glücksspielanbietern die Daten in dem für die Überwachung der Spielverbote notwendigen Umfang übermittelt. Die gesperrte Person erhält eine schriftliche Mitteilung über die Einrichtung der Spielersperre.Eine Spielersperre ist unbefristet und kann frühestens nach einem Jahr aufgehoben werden. Detaillierte Informationen enthalten die Formulare „Antrag auf Spielersperre (Selbstsperre)“ und „Information für Spielersperre (Fremdsperre)“.